Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren …
Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren könne, ob seine persönlichen Daten auf der [Gesundheits-]Karte sicher seien, wurde vom Gericht verworfen. Seine Daten seien durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert.
Über Urteil des Bundessozialgerichts 19.11.2014 (AZ B 1 KR 35/13 R)
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